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Ihr Nutzen aus dem Umgang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum 1. Januar 2024 neu geregelt. Darin erlaubt die BNetzA den Netzbetreibern, Anlagen mit hoher Leistung (> 4,2 kW) temporär zu dimmen, also kontrolliert herunterzuregeln. Damit soll vermieden werden, dass das Stromnetz im Bedarfsfall überlastet ist. Eine sichere Stromversorgung ist also weiterhin gewährleistet. Im Gegenzug erhalten die Anlagenbetreiber:innen eine Reduzierung auf die Netzentgelte. Das bedeutet für Sie konkret: Kundinnen und Kunden mit einer sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit einer Leistung über 4,2 kW profitieren von günstigeren Netzentgelten. Zu den betroffenen Anlagen zählen Wärmepumpen, Stromspeicher im Rahmen einer PV-Anlage, private Wallboxen für Elektrofahrzeuge oder Anlagen zur Raumkühlung, die allesamt nach dem 31. Dezember 2023 technisch in Betrieb genommen wurden.

Die Anlage muss daher vom Installateur beim Netzbetreiber angemeldet werden. Informationen zu der Anmeldung sowie zu den Voraussetzungen finden Sie daher nicht bei uns, sondern hier bei der Regionetz GmbH.

Erst wenn Sie oder Ihr Installateur diese Anmeldung durchgeführt und der Netzbetreiber uns darüber informiert hat, können wir die Reduzierung Ihres Netzentgelts in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigen.

Wichtig: Unser Produkt enewa Autostrom ist auf der Basis alter, niedrigerer Netzentgelte kalkuliert. Daher ist dieser Tarif von der Netzentgeltreduktion ausgeschlossen!