1. Startseite
  2. Produkte
  3. 24h Lieferantenwechsel

Wichtige Änderungen bei der An-, Ab- und Ummeldung von Stromverträgen

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für den Wechsel des Stromanbieters. Diese wirken sich auch auf die An-, Ab- und Ummeldungen von Stromverträgen aus. Hier finden Sie alles, was Sie über die neue Regelung wissen müssen, insbesondere, wenn Sie umziehen wollen.

Was muss ich bei der An- oder Abmeldung beachten?

Sie können sich ab Juni 2025 nur noch für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt bei uns für die Stromversorgung in Ihrer neuen Wohnung an- oder in der alten Wohnung abmelden.

Das heißt konkret für Sie: Wenn Sie einen Umzug oder Auszug planen, melden Sie Ihren Stromvertrag bitte mindestens 14 Tage im Voraus bei uns an oder ab. 

Zudem benötigen Sie zukünftig für jede An-, Ab-, oder Ummeldung Ihres Stromvertrages als Pflichtangabe die sogenannte MaLo-ID, eine 11-stellige Identifikationsnummer, mit Hilfe derer eine eindeutige objektbezogene Zuordnung der Verbrauchsstelle und damit auch des dortigen Zählers erfolgt.

  • Warum ist es wichtig, dass ich mich rechtzeitig abmelde, wenn ich aus meiner Wohnung ausziehe?

    Wenn Sie uns den Termin Ihres Auszugs nicht rechtzeitig 14 Tage im Voraus melden, zahlen Sie Ihren Strom gemäß dem geltenden Vertrag noch bis zu diesem finalen Kündigungstag, auch wenn Sie dann womöglich nicht mehr dort wohnen. Das könnte also dazu führen, dass Sie damit für den Energieverbrauch Ihres Nachmieters aufkommen.

  • Was passiert, wenn ich den Strom für die neue Wohnung nicht rechtzeitig vor meinem Umzugstermin anmelde?

    Wenn Sie sich nicht rechtzeitig 14 Tage vorher anmelden, werden Sie zunächst von dem zuständigen Grundversorger beliefert. Sie können anschließend unter Einhaltung der 14 tägigen Kündigungsfrist zu enewa wechseln. Ihre Stromversorgung ist damit stets gesichert.

  • Warum ist eine rückwirkende Abmeldung ab Juni nicht mehr möglich?

    Nach den neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur ist es technisch nicht mehr vorgesehen, sich rückwirkend abzumelden. Wenn Sie planen umzuziehen oder auszuziehen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig 14 Tage vorab.

    Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Zudem lassen leider sowohl das Gestetz als auch die damit verbundenen technischen Bedingungen keinerlei Kulanz zu.

  • Was ist die Marktlokations-ID (MaLo-ID)?

    Sie benötigen zukünftig bei einem Energieversorgerwechsel zwingend die Marktlokations-ID (MaLo-ID). Dabei handelt es sich um eine elfstellige Nummer, mit Hilfe derer eine eindeutige objektbezogene Zuordnung der Verbrauchsstelle und damit auch des dortigen Zählers erfolgt.

  • Wo finde ich meine MaLo-ID?

    Sie finden Ihre spezifische MaLo-ID in Ihrer Jahresrechnung.

  • Warum ist die MaLo-ID verpflichtend?

    Damit ein technischer Anbieterwechsel kurzfristig umgesetzt werden kann, braucht es einheitliche, digitale Standards. Mit der eindeutig zugeordneten MaLo-ID ist eine schnelle, automatisierte Umsetzung im Rahmen des Datenaustauschs zwischen dem alten und neuen Energieversorger möglich. Eine Angabe der Zählernummer bzw. Messlokation ist dann nicht mehr notwendig.

  • Bleibt meine MaLo-ID bei einem Umzug gleich?

    Nein, bei einem Umzug ändert sich die MaLo-ID. Denn die MaLo-ID ist fest mit dem Stromzähler Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um. Bei einem Umzug erhalten Sie für Ihre neue Lieferstellle, also Ihre Wohnung oder Ihr Haus, eine neue MaLo-ID.

  • Ändert sich die MaLo-ID bei einem Zählerwechsel?

    Nein, die MaLo-ID bleibt gleich. Es ändert sich lediglich die Zählernummer.

  • Was ist der rechtliche Hintergrund des 24h-Lieferantenwechsels?

    Mit dem 24-Stunden Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/944 auf nationaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten.
    Die neuen Regeln sollen nach Vorgaben der Bundesnetzagentur insbesondere sicherstellen, dass bei den Energieversorgungsunternehmen technische Voraussetzungen derart getroffen werden, dass ein Anbieterwechsel für Stromverträge innerhalb von 24 Stunden erfolgreich abgeschlossen sein muss.

  • Welche Herausforderungen birgt die Umsetzung für Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber?

    Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel stellt den Energiemarkt vor große Herausforderungen. Um die technische Umsetzung zu ermöglichen, müssen die beteiligten Akteure Prozesse neu zuschneiden und IT-Systeme anpassen. Daher kommt es zu Beginn noch zu Verzögerungen in der Bearbeitung von An-, Ab- und Ummeldungen.