1. Startseite
  2. Stromnetz
  3. Inbetriebsetzungsportal

Anmeldepflichtige steuerbare Verbrauchseinrichtungen §14a

Die Bundesnetzagentur hat neue Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen festgelegt. Die neuen Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2024.

Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen Speicher, Wärmepumpen, Klimageräte und Wallboxen.

Diese müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Anmeldung können Sie im Inbetriebsetzungsportal unter der Rubrik "Anmeldepflichtige Verbrauchseinrichtung" über Ihren Elektriker veranlassen.