Blei

Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser wurde mit Wirkung vom 01.12.2013 von 25 Mikrogramm je Liter auf einen Grenzwert von 10 Mikrogramm je Liter herabgesetzt. Hiermit soll ein besserer Schutz für die Verbraucher vor einer gesundheitsschädlichen Aufnahme von Blei mit Trinkwasser gewährleistet werden.

Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, sind nicht betroffen. Seit dieser Zeit wurden lt. DVGW in ganz Deutschland keine Bleirohre mehr verwendet. Wer alte Bleirohre im Gebäude hat, kann die Gesundheitsbelastung jedoch zuverlässig vermeiden, indem er oder sie die alten Rohre durch neue Leitungen aus zertifizierten Materialien ersetzt.

Wir raten daher allen Eigentümern von Häusern, die vor 1973 erbaut wurden, zu prüfen; ob Bleirohre in ihrer Hausinstallation Verwendung gefunden haben. Vermieter sind verpflichtet, ihre Mieter zu informieren, sobald sie Kenntnis haben, dass Bleileitungen in der Hausinstallation vorhanden sind.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite des Deutschen Verband des Gas- und Wasserfaches e.V. unter DVGW Website: Blei im Trinkwasser.