Neuigkeiten für unsere Gaskunden – Preisänderung zum 1.Oktober 2022

22.08.2022

Fast täglich wird in den Nachrichten von der angespannten Lage auf den Energiemärkten und den enormen Preisanstiegen berichtet. Nun hat der Gesetzgeber in seinem Maßnahmenpaket zur Sicherung unserer Gasversorgung die Gasbeschaffungsumlage, sowie heute die Gasspeicherumlage verabschiedet. Darüber hinaus wurde die Bilanzierungsumlage angehoben.
Daher sehen wir uns leider gezwungen, zum 1. Oktober 2022 unseren Arbeitspreis um diese Abgaben für Gas zu erhöhen.

Die Abgaben von insgesamt 3,048 Cent je Kilowattstunde werden zum vorgenannten Zeitpunkt netto auf unseren Gaspreis addiert und setzen sich im Detail wie folgt zusammen:

  • Gasbeschaffungsumlage nach § 26 EnSiG in Höhe von 2,419 ct/kWh
  • Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG in Höhe von 0,059 ct/kWh
  • Bilanzierungsumlage von bisher 0,00 auf 0,57 ct/kWh

Mit diesen regelmäßig neu berechneten Umlagen werden die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher sowie weitere Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gasmarktes – bis zum 1. April 2024 (Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz) bzw. bis zum 1. April 2025 (Gasspeicherumlage nach § 35e Energie-wirtschaftsgesetz) – auf alle Gaskundinnen und -kunden umgelegt. Hier finden Sie übrigens eine genauere Erklärung der Umlagen.

Sollte die Mehrwertsteuer gesenkt werden, geben wir diese Änderung selbstverständlich sofort an Sie weiter.

Eine ausführliche Preisübericht haben wir jedem unserer Gaskundinnen und -kunden per Post zugesendet und werden nun prüfen, ob es erforderlich ist, die monatlichen Abschläge auf Basis der neuen Preise anzupassen. Wenn dieser Fall zutrifft, wird noch im September einen neuer Abschlagsplan generiert und den jeweiligen Kundinnen und Kuden zugesendet.

Den Verbrauch vor und nach der Preisänderung errechnen wir auf Basis Ihres bisherigen Gasverbrauchs. Wir benötigen daher den Zählerstand zum Stichtag nicht zwingend für die Abgrenzung, dennoch kann dieser über den bisherigen Weg (Onlineportal, E-Mail oder Anruf) mitgeteilt werden.
Ein bestehender Versogungsvertrag kann aus Anlass dieser Preisanpassung ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung gekündigt werden. Weitere Informationen zu den Rechten als Verbraucher finden Sie hier

Haben Sie noch Fragen? 

Dann rufen Sie uns an: Unter 0228 377 368 – 0 erreichen Sie uns montags bis mittwochs zwischen 9:00 und 16:00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9:00 bis18:00 Uhr und freitags zwischen 9:00 und 14:00 Uhr, sowie nach Vereinbarung.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 

Ihr enewa-Team

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