Neuregelung zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen §14a EnWG

Die Bundesnetzagentur hat neue Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen festgelegt.        Die neuen Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2024.

Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen Speicher, Wärmepumpen, Klimageräte und Wallboxen.

Diese müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bitte verwenden Sie hierzu unseren Netzanschlussportal. Unter der Rubrik Anmeldepflichtige Verbrauchseinrichtung können Sie die Anmeldung vornehmen.

Ausführliche Informationen finden Sie hierzu auf der Webseite der Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur - 14a oder in der FAQ-Liste.