Fragen und Antworten rund um Ihren Netzanschluss

Photovoltaik-Anlagen Betreiber/ Blockheizkraftwerk (BHKW) Betreiber

  • Bekomme ich die EEG/ KWKG-Vergütungen jetzt von ihnen?

    Die Jahresendabrechnung für das Jahr 2017 bekommen Sie noch von der RheinEnergie/Westnetz. Die Abschläge für 2018 werden Sie dann von der Regionetz GmbH erhalten. Hierzu haben Sie im Laufe des Monats Oktober 2017 ein separates Schreiben der Regionetz GmbH erhalten.

  • Was geschieht mit meinem Abschlag für die PV-Anlage?

    Mit den Abfrageformular im Jahr 2017 hat die Regionetz GmbH um Mitteilung der ausgezahlten Abschlagshöhe gebeten. Wenn Sie diesen nicht mitgeteilt haben, wird auf Basis der Kenndaten Ihrer PV-Anlage ein Abschlag ermittelt. Sollte bei Ihrer Erzeugungsanlage eine RLM (registrierende Leistungsmessung) notwendig sein, erhalten Sie eine monatliche Abrechnung auf Basis des echten Ertrags Ihrer Erzeugungsanlage.

  • Ich habe einen eigenen Zähler installiert und verkaufe ihnen meinen Strom. Muss ich ihnen jetzt die Rechnung über meine Jahresproduktion Strom senden?

    Die Regionetz GmbH verwendet grundsätzlich das sog. Gutschriftsverfahren. Das bedeutet, das Sie nach Übermittlung aller notwendigen Angaben Ihrerseits an den Netzbetreiber auf Basis der gesetzlichen Regelungen eine Jahresgutschrift von uns an Sie erfolgen wird. Das Stellen einer Rechnung ist daher nicht notwendig.

  • Für meine (neue) PV-Anlage habe ich immer noch keine Vergütung erhalten? Wer ist hier mein Ansprechpartner?

    Sollte die Inbetriebnahme der PV-Anlage vor dem 01.01.2018 liegen, ist für diese Abwicklung der abgebende Netzbetreiber zuständig. Sollten Ihre (neue) PV-Anlage jedoch in der zweiten Jahreshälfte 2017 errichtet worden sein, senden Sie uns bitte hierzu ebenfalls das Abfrageformular mit den Kenndaten Ihrer (neuen) Erzeugungsanlage per E-Mail an einspeisung(at)regionetz.de oder per Fax an 0241-41368-2999  zu.

  • Warum soll ich zur Einspeisevergütung ein SEPA-Mandat ausfüllen?

    Um Ihnen die Abwicklung der Einspeisevergütung so angenehm wie möglich zu machen, können Sie uns das zugesandte SEPA-Mandat ausgefüllt zurücksenden, so dass im Zuge der Jahresrechnung ein eventueller Rechnungsbetrag, der aus einer Mindereinspeisung der Anlage bzw. zu hoch berechneter, monatlicher Einspeisevergütungen resultieren kann, bequem von Ihrem Bankkonto eingezogen werden kann. Sollte kein SEPA-Mandat vorliegen, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, den eventuellen Rechnungsbetrag zu überweisen.
    Zur Erstattung der Einspeisevergütungen benötigen wir kein unterschriebenes SEPA-Mandat. Hier reicht die Mitteilung der Bankverbindung.